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Durchschnittsgehalt in Deutschland

Was Vollzeitbeschäftigte laut amtlicher Statistik verdienen, und warum Durchschnitt und Median auseinanderfallen

Vollzeitbeschäftigte in Deutschland verdienten im April 2025 im Durchschnitt 28,19 Euro brutto je Stunde und 4.784 Euro brutto im Monat (Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025, Vollzeitbeschäftigte, ohne Sonderzahlungen). Ein anderes Maß, der Median des Bruttojahresverdienstes einschließlich Sonderzahlungen, lag 2025 bei 54.066 Euro: Die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere Hälfte weniger (Statistisches Bundesamt, 2025). Alle drei Werte stammen vom Statistischen Bundesamt, gelten für Vollzeitbeschäftigte und sind keine Umrechnung voneinander.

28,19 € Bruttostundenverdienst Vollzeit im Durchschnitt, ohne Sonderzahlungen Destatis, April 2025, Vollzeitbeschäftigte
4.784 € Bruttomonatsverdienst Vollzeit im Durchschnitt, ohne Sonderzahlungen Destatis, April 2025, Vollzeitbeschäftigte
54.066 € Bruttojahresverdienst Vollzeit, Median, einschließlich Sonderzahlungen Destatis, Auswertung 2025, Vollzeitbeschäftigte

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdienste und Verdienstunterschiede, destatis.de. Stunden- und Monatsverdienst: Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025, Vollzeitbeschäftigte, ohne Sonderzahlungen. Medianjahresverdienst: Auswertung für das Jahr 2025, Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Sonderzahlungen. Alle Werte gelten für abhängig Beschäftigte in Betrieben. Selbstständige und Gewinneinkünfte sind in der Verdienststatistik nicht enthalten, dafür ist sie nicht die Quelle.

Welcher der drei Werte beantwortet die Frage am besten?

Die drei Zahlen widersprechen sich nicht, sie messen Unterschiedliches, beziehen sich aber auf denselben Personenkreis: Vollzeitbeschäftigte. Der Stundenverdienst von 28,19 Euro (Statistisches Bundesamt, April 2025, Vollzeitbeschäftigte) macht Verdienste unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden vergleichbar. Der Monatswert von 4.784 Euro (Statistisches Bundesamt, April 2025, Vollzeitbeschäftigte) ist ein Betrag für einen einzelnen Stichmonat, Sonderzahlungen sind darin nicht enthalten. Der Jahreswert von 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, 2025, Vollzeitbeschäftigte) ist kein Durchschnitt, sondern der Median, und er zählt Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit.

Ineinander umrechnen lassen sich die drei Werte deshalb nicht. Zwölf Monatsbeträge ergeben nicht den Jahreswert, weil hier ein arithmetisches Mittel einem Median gegenübersteht und weil Sonderzahlungen nur im Jahreswert stecken.

Für die Frage "Wo stehe ich?" ist der Jahreswert am aussagekräftigsten, solange man selbst in Vollzeit arbeitet: Er ist der einzige Median in der Reihe und zählt Sonderzahlungen mit. Wer in Teilzeit arbeitet, gehört nicht zu dem Personenkreis, aus dem dieser Median gebildet wurde, und vergleicht besser über den Stundenverdienst. Auch dieser ist allerdings ein Vollzeitwert. Ein durchschnittlicher Stundenverdienst über alle Beschäftigten einschließlich Teilzeit liegt an dieser Stelle nicht vor. Die nach Geschlecht getrennten Stundenwerte weiter unten schließen Teilzeit zwar ein, beruhen aber auf einer anderen Abgrenzung und ersetzen einen solchen Gesamtwert nicht.

Durchschnitt ist nicht gleich Median

Der Durchschnitt entsteht, indem die Verdienstsumme durch die Bezugsgröße geteilt wird, beim Monatsverdienst also durch die Zahl der Beschäftigten, beim Stundenverdienst durch die bezahlten Stunden. Er ist deshalb kein Mittel der einzelnen Stundenlöhne. Sehr hohe Verdienste ziehen ihn nach oben, ohne dass sich an der Lage der meisten Beschäftigten etwas ändert. Der Median dagegen ist der Wert in der Mitte: Mindestens die Hälfte erreicht ihn oder liegt darüber, mindestens die Hälfte erreicht ihn oder liegt darunter. Weil Verdienste nach oben offen sind und sich am oberen Rand stark spreizen, liegt der Median in Verdienststatistiken in aller Regel unter dem Durchschnitt. Ausführlich erklärt: Median oder Durchschnitt.

Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern 2025 Männer verdienten im Durchschnitt 27,05 Euro brutto je Stunde, Frauen 22,81 Euro. Die Differenz beträgt 4,24 Euro je Stunde, das sind 16 Prozent des Männerverdienstes. 0 € 10 € 20 € 30 € Männer 27,05 € Frauen 22,81 € 4,24 € = 16 %
Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst 2025, alle Beschäftigten in der Abgrenzung des Gender Pay Gap. Der unbereinigte Gender Pay Gap bezieht die Lücke von 4,24 Euro auf den Verdienst der Männer. Quelle: Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025.

Warum Durchschnitt und Median auseinanderfallen

Verdienste sind rechtsschief verteilt. Sie sind nach oben offen und spreizen sich am oberen Rand weit, während sie sich am unteren Rand zusammendrängen. Nicht der Mindestlohn erzeugt diese Schiefe, er schneidet den unteren Rand lediglich ab. Für Monats- und Jahresverdienste greift dieses Argument ohnehin nicht, weil Teilzeit und unterjährige Beschäftigung beliebig niedrige Beträge zulassen. Die Folge ist rechnerisch immer dieselbe Richtung: Der arithmetische Durchschnitt liegt über dem Median. Das Statistische Bundesamt weist dazu aus, dass nur rund ein Drittel der Beschäftigten mehr verdient als das Durchschnittsgehalt (Statistisches Bundesamt, 2025).

Steigen die Verdienste am oberen Rand, hebt das den Durchschnitt, während der Median unverändert bleibt, weil sich die Reihenfolge in der Mitte nicht verschiebt. Der Effekt entsteht dabei durch die Masse der oberen Verdienste, nicht durch Einzelfälle: Bei Millionen Beschäftigten bewegt ein einzelnes sehr hohes Gehalt den Durchschnitt praktisch nicht.

Für die persönliche Einordnung folgt daraus eine praktische Regel: Wer wissen will, ob er über oder unter der Mitte liegt, vergleicht mit dem Median. Wer die gesamte Lohnsumme einer Volkswirtschaft betrachten will, etwa für Beitrags- oder Haushaltsrechnungen, braucht den Durchschnitt. Wer zwischen Median und Durchschnitt liegt, verdient tatsächlich unterdurchschnittlich und trotzdem mehr als die Hälfte der Vergleichsgruppe. Beides gilt gleichzeitig. Falsch ist nicht diese Feststellung, sondern der Schluss, unterdurchschnittlich heiße schlechter als die meisten.

  1. Bruttojahresverdienst zusammenrechnen Zwölf Monatsbrutto plus Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, damit die Zahl zur Erhebungslogik des Medianwerts passt.
  2. Mit dem Median vergleichen 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, 2025) trennen die obere von der unteren Hälfte der Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind in diesem Median nicht enthalten.
  3. Arbeitszeit prüfen Bei Teilzeit ist der Vergleich mit einem Vollzeitmonatswert sinnlos. Der Stundenverdienst von 28,19 Euro (Statistisches Bundesamt, April 2025) ist arbeitszeitneutral, gilt aber ebenfalls nur für Vollzeitbeschäftigte und ist deshalb ein Anhaltspunkt, kein passgenauer Maßstab.
  4. Kontext dazunehmen Branche, Region, Anforderungsniveau und Berufserfahrung verschieben das erwartbare Niveau erheblich, bevor überhaupt über Verhandlungsspielraum gesprochen wird.
  5. Netto getrennt rechnen Vom Brutto auf das Netto zu schließen, funktioniert nur mit den individuellen Merkmalen und einem offiziellen Rechner.

Was den eigenen Verdienst gegenüber dem Durchschnitt verschiebt

Der Abstand zum Durchschnitt erklärt sich fast immer aus einer Kombination weniger Merkmale. Für die folgenden Punkte gibt es keine seriös belegbare Einzelzahl, die für alle Berufe gleichzeitig gilt. Deshalb stehen hier bewusst Erklärungen statt Beträgen.

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern

Die folgenden Zahlen stammen aus einer anderen Auswertung mit einer anderen Grundgesamtheit als die drei Werte oben. Einbezogen sind hier alle erfassten Beschäftigten einschließlich Teilzeit, nach der Eurostat-Abgrenzung allerdings nur die Wirtschaftszweige B bis S ohne den Abschnitt O (öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung) und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025).

Frauen verdienten 2025 in dieser Abgrenzung im Durchschnitt 22,81 Euro brutto je Stunde, Männer 27,05 Euro. Die Differenz betrug 4,24 Euro je Stunde, der unbereinigte Gender Pay Gap lag damit bei 16 Prozent und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Der Prozentwert bezieht sich dabei immer auf den Verdienst der Männer: 4,24 Euro von 27,05 Euro sind gerundet 16 Prozent. Frauen verdienen also 16 Prozent weniger als Männer, Männer aber nicht 16 Prozent mehr als Frauen. Aus der Gegenrichtung gerechnet ergäbe sich ein höherer Wert.

Unbereinigt heißt: Verglichen werden die Durchschnitte aller einbezogenen Frauen und aller einbezogenen Männer, unabhängig von Beruf, Anforderungsniveau, Branche, Führungsposition und Arbeitszeitumfang. Der Wert misst also nicht, ob für dieselbe Tätigkeit unterschiedlich gezahlt wird. Der Abstand fiel 2025 regional sehr unterschiedlich aus: 5 Prozent in Ostdeutschland, 17 Prozent in Westdeutschland (gleiche Quelle). Gerade dieser regionale Unterschied zeigt den Strukturcharakter der Kennzahl, denn er spiegelt vor allem unterschiedliche Beschäftigungs- und Branchenstrukturen wider und nicht eine unterschiedliche Bezahlung derselben Arbeit.

Bruttostundenverdienste und Verdienstlücke 2025, alle erfassten Beschäftigten einschließlich Teilzeit, Wirtschaftszweige B bis S ohne Abschnitt O und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025.
KennzahlWert
Frauen, Bruttostundenverdienst im Durchschnitt22,81 €
Männer, Bruttostundenverdienst im Durchschnitt27,05 €
Differenz je Stunde4,24 €
Unbereinigter Gender Pay Gap, bezogen auf den Verdienst der Männer16 %
Unbereinigter Gap Ostdeutschland5 %
Unbereinigter Gap Westdeutschland17 %
Bereinigter Gender Pay Gap, Obergrenze und keine Messung von Diskriminierung6 %

Die Tabelle lässt sich seitlich wischen.

Rechnet man die in der Erhebung messbaren Struktureffekte heraus, bleibt ein bereinigter Gender Pay Gap von 6 Prozent (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Kontrolliert werden dabei nur Merkmale, die in der Verdiensterhebung überhaupt erfasst sind, etwa Beruf, Anforderungsniveau, Qualifikation, Betriebsgröße und Arbeitszeitmodell. Der bereinigte Wert ist deshalb keine Messung von Verdienstdiskriminierung, sondern deren Obergrenze. Lohnrelevante Angaben, etwa zu Erwerbsunterbrechungen durch Elternzeit oder Pflege, liegen in den Daten nicht vor. Lägen sie vor, fiele der verbleibende Rest voraussichtlich kleiner aus.

Vom gesamten Abstand von 4,24 Euro je Stunde entfielen rund 19 Prozent auf den unterschiedlichen Teilzeitanteil, das entspricht 0,81 Euro je Stunde, und rund 18 Prozent auf die Branchen- und Berufswahl, also 0,75 Euro je Stunde (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Diese beiden Prozentangaben beziehen sich auf die Lücke von 4,24 Euro und nicht auf den Verdienst. Die Werte sind vom Statistischen Bundesamt gerundet ausgewiesen, sie gehen deshalb nicht exakt auf.

Eine andere Kennzahl ist der Gender Gap Arbeitsmarkt. Er lag 2025 bei 37 Prozent (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 064 vom 26. Februar 2026). Er vergleicht keine Verdienste je Stunde, sondern kombiniert Verdienstunterschied, bezahlte Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung, und er beruht auf einer anderen Grundgesamtheit, weil in die Erwerbsbeteiligung auch Selbstständige eingehen. Er gehört deshalb nicht in eine Reihe mit den 16 und den 6 Prozent und ist keine größere oder ehrlichere Version des Gender Pay Gap. Die Einzelheiten stehen unter Gender Pay Gap.

Warum 28,19 Euro über 22,81 und über 27,05 Euro liegen können

Ein Gesamtdurchschnitt ist ein gewichtetes Mittel der Gruppendurchschnitte und kann nie über beiden Gruppenwerten liegen. Dass er es hier scheinbar tut, ist das sicherste Zeichen dafür, dass die Zahlen unterschiedliche Grundgesamtheiten messen. Am Zeitraum liegt es nicht: Beide Auswertungen beziehen sich auf 2025, und die Pressemitteilung zum Gender Pay Gap weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ihre Ergebnisse auf der Erhebung für den repräsentativen Monat April beruhen. Der Unterschied liegt im Personenkreis. Die 28,19 Euro sind ein Durchschnitt allein der Vollzeitbeschäftigten über alle Wirtschaftszweige. Die 22,81 und 27,05 Euro umfassen dagegen alle erfassten Beschäftigten einschließlich Teilzeit, klammern aber die öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten aus. Zwei unterschiedliche Personenkreise ergeben zwei Werte, die man nicht gegeneinander verrechnen darf. Wer Verdienstwerte vergleicht, muss deshalb immer Grundgesamtheit, Bezugszeitraum und Erhebung mitlesen.

Brutto ist nicht netto

Alle genannten Werte sind Bruttoverdienste. Was davon auf dem Konto ankommt, hängt von Merkmalen ab, die von Person zu Person verschieden sind: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht, Bundesland, Krankenkasse mit ihrem Zusatzbeitrag, Versicherungsstatus in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie weitere Abzüge wie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Deshalb gibt es kein allgemeingültiges Netto zu einem Durchschnittsbrutto.

Die Steuerklasse bestimmt dabei nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber Monat für Monat einbehält. Wie hoch die Steuer für das gesamte Jahr tatsächlich ausfällt, steht erst mit der Einkommensteuerveranlagung fest, dort wird zu viel oder zu wenig Einbehaltenes ausgeglichen. Welche Steuerklasse eingetragen ist, verschiebt also den Zahlungszeitpunkt und nicht die Jahressteuerschuld. Ob im Einzelfall eine Erklärung abzugeben ist und wie der Ausgleich ausfällt, klären das Finanzamt, eine steuerberatende Stelle oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Für die konkrete Berechnung ist der offizielle Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen die richtige Anlaufstelle: bmf-steuerrechner.de. Wie die Abzugsarten zusammenspielen und worauf beim Rechnen zu achten ist, steht unter Brutto und Netto.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Diese Seite ordnet Statistik ein und ersetzt keine Beratung. Für die persönliche Steuerlast, für Sozialversicherungsfragen und für alles, was von der individuellen Lebenssituation abhängt, sind der offizielle Rechner des Bundesministeriums der Finanzen sowie eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater beziehungsweise ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig.

Warum Gehaltsangaben im Netz so weit auseinandergehen

Zwei Seiten können denselben Beruf beschreiben und trotzdem Beträge nennen, die sich deutlich unterscheiden. Das liegt selten an Rechenfehlern, sondern fast immer an vier Punkten.

Aus diesem Grund steht auf dieser Seite hinter jedem Betrag, aus welcher Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes er stammt, auf welchen Zeitraum er sich bezieht und für welchen Personenkreis er gilt. Werte, für die keine belastbare amtliche Quelle vorliegt, werden hier nicht genannt, auch nicht als grobe Schätzung. Wie wir dabei vorgehen, steht unter So arbeiten wir.

Häufige Fragen zum Durchschnittsgehalt

Was verdient man in Deutschland im Durchschnitt?

Im April 2025 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten bei 28,19 Euro, der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit bei 4.784 Euro, jeweils ohne Sonderzahlungen (Statistisches Bundesamt, April 2025). Der Median des Bruttojahresverdienstes Vollzeitbeschäftigter einschließlich Sonderzahlungen betrug 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, 2025). Das ist kein Durchschnitt, sondern der Wert in der Mitte.

Ist das Durchschnittsgehalt oder der Median der bessere Vergleichswert?

Für den persönlichen Vergleich der Median. Er teilt die Vergleichsgruppe in zwei etwa gleich große Hälften und wird von sehr hohen Einzelverdiensten kaum beeinflusst. Wichtig ist, dass die eigene Situation zur Grundgesamtheit des Medians passt, hier also Vollzeitbeschäftigung. Der Durchschnitt eignet sich besser für gesamtwirtschaftliche Rechnungen.

Ab welchem Verdienst gehöre ich zur besser verdienenden Hälfte?

Wer 2025 in Vollzeit arbeitete und mehr als 54.066 Euro brutto im Jahr einschließlich Sonderzahlungen verdiente, lag in der oberen Hälfte der Vollzeitbeschäftigten (Statistisches Bundesamt, 2025). Für Teilzeitbeschäftigte gilt diese Grenze nicht, sie sind in diesem Median nicht enthalten.

Wie viel bleibt vom Durchschnittsgehalt netto übrig?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Bundesland und Krankenkassenbeitrag das Ergebnis verändern. Die Steuerklasse wirkt dabei nur auf den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht auf die Steuer für das gesamte Jahr, die sich erst aus der Einkommensteuerveranlagung ergibt. Die Berechnung gehört in den offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Gilt der Monatswert von 4.784 Euro auch für Teilzeit?

Nein. Dieser Wert ist ausdrücklich ein Vollzeitwert (Statistisches Bundesamt, April 2025). Der Stundenverdienst von 28,19 Euro ist zwar arbeitszeitneutral und deshalb die bessere Vergleichsgröße, stammt aber ebenfalls aus der Auswertung für Vollzeitbeschäftigte. Ein Durchschnittswert je Stunde über alle Beschäftigten einschließlich Teilzeit wird hier nicht ausgewiesen.

Sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld in den Zahlen enthalten?

Im Medianjahresverdienst von 54.066 Euro ja, dort sind Sonderzahlungen ausdrücklich eingeschlossen (Statistisches Bundesamt, 2025). In den beiden April-Werten nicht. Wer das eigene Gehalt mit dem Jahreswert vergleicht, sollte Sonderzahlungen deshalb mitrechnen.

Wie groß ist der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern?

2025 verdienten Frauen im Durchschnitt 22,81 Euro brutto je Stunde und Männer 27,05 Euro, eine Differenz von 4,24 Euro je Stunde oder 16 Prozent bezogen auf den Verdienst der Männer (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Diese Werte umfassen alle erfassten Beschäftigten einschließlich Teilzeit, aber ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Verglichen werden Gruppendurchschnitte und nicht gleiche Tätigkeiten. Bereinigt um messbare Struktureffekte verblieben 6 Prozent. Dieser bereinigte Wert ist eine Obergrenze und keine Messung von Diskriminierung, weil Angaben etwa zu Erwerbsunterbrechungen in den Daten fehlen.

Warum nennen andere Gehaltsseiten andere Zahlen?

Weil sie oft auf freiwilligen Selbstauskünften beruhen, einen anderen Personenkreis auswerten, andere Definitionen verwenden, kleinere Stichproben nutzen oder sich auf ein anderes Bezugsjahr stützen. Ohne Angabe von Quelle, Grundgesamtheit und Zeitraum ist ein Gehaltswert nicht überprüfbar.

Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdienste und Verdienstunterschiede, destatis.de (Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025, Vollzeitbeschäftigte, sowie Auswertung für das Jahr 2025, Vollzeitbeschäftigte); Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025 (alle erfassten Beschäftigten einschließlich Teilzeit, Wirtschaftszweige B bis S ohne Abschnitt O, ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten); Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 064 vom 26. Februar 2026 zum Gender Gap Arbeitsmarkt 2025.

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