Zum Inhalt springen
wieviel-verdient.de Verdienste mit Quelle

Median oder Durchschnitt

Warum dieselbe Datenlage zwei verschiedene Zahlen ergibt und wann welche gilt

Median und Durchschnitt beschreiben beide die Mitte einer Verteilung, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Bei Verdiensten liegen die beiden Werte auseinander, und wer sie verwechselt, ordnet das eigene Gehalt falsch ein. Diese Seite erklärt den Unterschied an einem nachrechenbaren Beispiel und zeigt, welche der amtlichen Zahlen welche Frage beantwortet und für welchen Personenkreis sie überhaupt gilt.

54.066 € Mittlerer Bruttojahresverdienst Vollzeit, Median, einschließlich Sonderzahlungen Statistisches Bundesamt, Jahr 2025
4.784 € Bruttomonatsverdienst Vollzeit im Durchschnitt, ohne Sonderzahlungen Statistisches Bundesamt, April 2025
28,19 € Bruttostundenverdienst Vollzeit im Durchschnitt, ohne Sonderzahlungen Statistisches Bundesamt, April 2025

Alle drei Werte gelten für Vollzeitbeschäftigte und stammen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind ausschließlich abhängig Beschäftigte. Selbstständige sind in keinem der drei Werte enthalten, und Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Gewinnen ebenfalls nicht. Die Werte sind unterschiedlich abgegrenzt und lassen sich nicht ineinander umrechnen.

Die kurze Antwort

Beide Werte stimmen. Sie messen nur nicht dasselbe. Der Median ist der Wert in der Mitte, wenn man alle Verdienste der Größe nach sortiert: Höchstens die Hälfte der Beschäftigten liegt darüber, höchstens die Hälfte darunter. Das arithmetische Mittel, umgangssprachlich der Durchschnitt, ist die Verdienstsumme geteilt durch die jeweilige Bezugsgröße, bei Monatsverdiensten also durch die Zahl der Beschäftigten.

Für die Frage Wo stehe ich mit meinem Gehalt? ist der Median der passende Wert. Für die Frage Wie viel Verdienst wird insgesamt gezahlt? ist das arithmetische Mittel der passende Wert. Wer den Durchschnitt benutzt, um sich selbst einzuordnen, vergleicht sich mit einer Zahl, die von den hohen Verdiensten am oberen Rand nach oben gezogen wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdient nur rund ein Drittel der Beschäftigten mehr als das Durchschnittsgehalt (Statistisches Bundesamt, 2025).

Wer zwischen Median und Durchschnitt liegt, verdient tatsächlich unterdurchschnittlich und trotzdem mehr als die Hälfte der Vergleichsgruppe. Beides gilt gleichzeitig und beides ist richtig. Falsch ist nicht diese Feststellung, sondern der Schluss, unterdurchschnittlich heiße schlechter als die meisten.

Schematische Verteilung der Verdienste mit Median und Mittelwert Schematische Darstellung: Verdienste sind rechtsschief verteilt. Der haeufigste Wert liegt links, der Median in der Mitte, und wenige sehr hohe Verdienste ziehen den arithmetischen Mittelwert nach rechts. Deshalb liegt der Median unter dem Mittelwert. Anzahl der Beschäftigten Verdienst → häufigster Wert Median Mittelwert wenige sehr hohe Verdienste
Schematisch, keine Messwerte. Weil einzelne sehr hohe Verdienste den Durchschnitt anheben, der Median aber unbeeindruckt bleibt, liegt der Median regelmäßig unter dem arithmetischen Mittel.

Was der Median ist

Der Median teilt eine sortierte Reihe in zwei Hälften. Er interessiert sich nur für die Reihenfolge der Werte, nicht für ihren Abstand. Ob die höchste Zahl in der Reihe doppelt oder zehnmal so groß ist wie die zweithöchste, ändert am Median nichts. Genau das macht ihn robust gegen Ausreißer.

Der amtliche Jahreswert ist ein Median. Der mittlere Bruttojahresverdienst der Vollzeitbeschäftigten lag 2025 einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, 2025). Die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere Hälfte weniger. Teilzeitbeschäftigte sind in diesem Wert nicht enthalten. Wer in Teilzeit arbeitet und sich an 54.066 Euro misst, vergleicht sich mit einer Verteilung, zu der er nicht gehört.

Was das arithmetische Mittel ist

Das arithmetische Mittel verrechnet die Höhe jedes einzelnen Werts. Jeder Euro zählt mit, egal bei wem er anfällt. Deshalb reagiert der Durchschnitt stark auf die Verdienste am oberen Rand. Er ist die richtige Größe, wenn es um Summen geht, etwa um Lohnkosten, Beitragsaufkommen oder gesamtwirtschaftliche Rechnungen. Als Maßstab für die persönliche Einordnung ist er ungeeignet.

Die amtlichen Stunden- und Monatswerte sind Durchschnitte: 28,19 Euro brutto je Stunde und 4.784 Euro brutto im Monat, beides für Vollzeitbeschäftigte und ohne Sonderzahlungen, Stichmonat April 2025 (Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung 2025). Beim Stundenverdienst kommt eine Besonderheit hinzu: Er wird als Verdienstsumme geteilt durch die bezahlten Stunden gebildet, also stundengewichtet, und nicht als Mittel der einzelnen Stundenlöhne.

Ein Rechenbeispiel zum Nachrechnen

Das folgende Beispiel arbeitet mit frei erfundenen Zahlen. Es ist eine Rechenübung und keine Statistik. Angenommen, in einem Betrieb arbeiten sieben Personen mit diesen Bruttomonatsverdiensten: 2.400, 2.700, 3.000, 3.200, 3.600, 4.100 und 12.500 Euro.

  1. Werte sortieren Die sieben Beträge stehen bereits in aufsteigender Reihenfolge: 2.400, 2.700, 3.000, 3.200, 3.600, 4.100, 12.500.
  2. Mittlere Position bestimmen Bei sieben Werten ist der vierte Wert die Mitte, weil drei Werte darunter und drei darüber liegen. Bei einer ungeraden Anzahl liegt eine Person genau auf dem Median, sie zählt zu keiner der beiden Hälften.
  3. Median ablesen Der vierte Wert ist 3.200 Euro. Das ist der Median.
  4. Summe bilden Alle sieben Beträge zusammen ergeben 31.500 Euro.
  5. Durch die Anzahl teilen 31.500 Euro geteilt durch sieben Personen ergibt 4.500 Euro. Das ist das arithmetische Mittel.
  6. Ergebnisse vergleichen Der Durchschnitt liegt bei 4.500 Euro, der Median bei 3.200 Euro. Sechs der sieben Personen verdienen weniger als den Durchschnitt.

Ein einziger Wert verschiebt den Durchschnitt

Ersetzt man im Beispiel oben den höchsten Verdienst von 12.500 Euro durch 26.500 Euro und lässt alle anderen Beträge unverändert, steigt das arithmetische Mittel von 4.500 auf 6.500 Euro. Der Median bleibt bei 3.200 Euro. An der Lage der sechs übrigen Personen hat sich nichts geändert, am Durchschnitt sehr wohl. Auch diese Zahlen sind erfunden und dienen nur der Rechnung. In einer amtlichen Statistik mit Millionen Fällen bewegt ein einzelner Verdienst den Durchschnitt dagegen praktisch nicht. Dort entsteht der Effekt durch die Masse der hohen Verdienste am oberen Rand, nicht durch Einzelfälle.

Warum Verdienste rechtsschief verteilt sind

Verdienste sind nach unten begrenzt und nach oben offen. Am unteren Rand drängen sich viele Beschäftigte auf einem engen Band zusammen, am oberen Rand spreizen sich die Beträge weit auseinander. Diese Spreizung nach oben erzeugt die Schiefe. Eine gesetzliche Untergrenze wie der Mindestlohn ist nicht die Ursache, sie schneidet den unteren Rand nur ab. Bei Monats- und Jahresverdiensten greift das Argument ohnehin nicht, weil Teilzeit und unterjährige Beschäftigung beliebig niedrige Beträge zulassen. Statistisch heißt eine solche Verteilung rechtsschief.

Bei einer rechtsschiefen Verteilung liegt das arithmetische Mittel in aller Regel über dem Median. Das ist kein Fehler der Erhebung und kein Widerspruch zwischen zwei Quellen. Kennt man Mittel und Median derselben Größe für dieselbe Gruppe, lässt sich aus ihrem Verhältnis grob abschätzen, wie schief die Verteilung ist. Die drei Werte oben taugen dafür nicht, weil sie unterschiedliche Größen sind: ein Jahresmedian, ein Monatsdurchschnitt und ein Stundendurchschnitt.

Was das für die amtlichen Zahlen bedeutet

Die drei oben genannten Werte stammen aus derselben Verdienststatistik und gelten für denselben Personenkreis, nämlich für Vollzeitbeschäftigte. Aufrechenbar sind sie trotzdem nicht. Sie unterscheiden sich im Mittelwertbegriff, im Bezugszeitraum und in den einbezogenen Bestandteilen des Verdienstes.

Monatswert nicht mit zwölf multiplizieren

Es liegt nahe, aus dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst einen Jahreswert zu bilden und diesen mit dem Median von 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, 2025) zu vergleichen. Das Ergebnis wäre irreführend, obwohl beide Werte für Vollzeitbeschäftigte gelten. Man würde ein arithmetisches Mittel gegen einen Median stellen und dabei einen Stichtagsmonat ohne Sonderzahlungen gegen einen Ganzjahreswert einschließlich Sonderzahlungen setzen. Aus diesem Grund wird auf dieser Seite keine solche Hochrechnung ausgewiesen.

Begriffe, die regelmäßig vermischt werden

Begriffsabgrenzung in der Verdienststatistik. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, Bezugsjahr 2025.
Begriff Was er umfasst Worauf zu achten ist
Median Der mittlere Wert einer sortierten Reihe Höchstens die Hälfte liegt darüber, höchstens die Hälfte darunter. Bei ungerader Anzahl liegt ein Wert genau auf dem Median. Unempfindlich gegen Ausreißer.
Arithmetisches Mittel Verdienstsumme geteilt durch die jeweilige Bezugsgröße Reagiert stark auf die hohen Verdienste am oberen Rand. Für Summenfragen geeignet. Stundenwerte werden stundengewichtet gebildet.
Grundgesamtheit Der Personenkreis, über den eine Zahl gebildet wird Zwei Zahlen sind nur vergleichbar, wenn sie dieselbe Grundgesamtheit haben. Steht sie nicht dabei, ist der Vergleich unsicher.
Bruttojahresverdienst einschließlich Sonderzahlungen Laufender Verdienst zuzüglich Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Prämien Der Jahreswert von 54.066 Euro für Vollzeitbeschäftigte ist so ausgewiesen (Statistisches Bundesamt, 2025).
Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen Nur der regelmäßig gezahlte Verdienst Die April-Werte dieser Seite sind so ausgewiesen. Beide Abgrenzungen nie in einem Vergleich mischen.
Vollzeit Beschäftigung mit der betrieblich üblichen vollen Arbeitszeit Alle drei Kennzahlen oben gelten für Vollzeitbeschäftigte. Vollzeitwerte sind keine Aussage über alle Beschäftigten.
Teilzeit Beschäftigung mit verkürzter Arbeitszeit Monats- und Jahreswerte fallen schon wegen der Stundenzahl niedriger aus. Stundenverdienste nehmen diesen Mengeneffekt heraus, gleichen aber nicht aus, dass Teilzeitstellen im Schnitt auch je Stunde geringer bezahlt sind.
Abhängig Beschäftigte Personen in einem Arbeitsverhältnis Die Verdienststatistik bezieht sich auf diese Gruppe.
Selbstständige Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten In den hier genannten Verdienstwerten nicht enthalten. Dafür ist die Verdienststatistik nicht die Quelle.
Verdienst Bruttoentgelt aus abhängiger Beschäftigung Bezieht sich auf die Arbeitsleistung, nicht auf sonstige Einkünfte. Alle Zahlen dieser Seite sind Verdienste.
Einkommen Alle Zuflüsse einer Person oder eines Haushalts Umfasst zusätzlich etwa Renten, Kapitalerträge, Vermietung und Transferleistungen. Deutlich weiter gefasst als Verdienst, gerade am oberen Rand.
Brutto und netto Verdienst vor und nach Abzügen Alle amtlichen Verdienstwerte auf dieser Seite sind Bruttowerte. Zur Unterscheidung siehe Brutto und netto.

Die Tabelle lässt sich seitlich wischen.

Wann welcher Wert die richtige Auskunft gibt

Der Gender Pay Gap ist eine Durchschnittsrechnung

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2025 bei 16 Prozent und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Er wird aus Durchschnitten gebildet: Frauen verdienten 22,81 Euro brutto je Stunde, Männer 27,05 Euro, die Differenz betrug 4,24 Euro je Stunde (gleiche Quelle). Die Prozentangabe bezieht sich dabei immer auf den Männerverdienst: 4,24 Euro von 27,05 Euro sind rund 16 Prozent. Korrekt gelesen heißt das, Frauen verdienten je Stunde 16 Prozent weniger als Männer. Die Umkehrung, Männer verdienten 16 Prozent mehr, ergäbe eine andere Rechnung und einen anderen Wert. Alle Prozentangaben zu dieser Kennzahl sind gerundet.

Diese beiden Stundenwerte haben eine andere Grundgesamtheit als die drei Kennzahlen oben. Sie umfassen alle einbezogenen Beschäftigten einschließlich Teilzeit und folgen der Eurostat-Abgrenzung: erfasst sind die Wirtschaftszweige B bis S ohne den Abschnitt O, also ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung, und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025).

Warum 28,19 Euro über beiden Geschlechterwerten liegen kann

Ein Gesamtdurchschnitt ist ein gewichtetes Mittel der Gruppendurchschnitte. Er kann deshalb nie über beiden Gruppenwerten liegen. Der Stundenwert von 28,19 Euro liegt aber sowohl über 22,81 Euro als auch über 27,05 Euro. Genau das ist das sicherste Zeichen dafür, dass die Zahlen verschiedene Personenkreise messen. Der Grund ist nicht ein anderer Zeitraum, alle Werte gehören zum Jahr 2025. Der Grund ist die Grundgesamtheit: Die 28,19 Euro gelten nur für Vollzeitbeschäftigte über alle Wirtschaftszweige (Statistisches Bundesamt, April 2025), die Geschlechterwerte dagegen für alle einbezogenen Beschäftigten einschließlich Teilzeit, ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Die Werte lassen sich nicht ineinander überführen und nicht gegeneinander verrechnen. Aus dem Nebeneinander folgt insbesondere nicht, dass Männer unter dem Gesamtdurchschnitt lägen.

Damit gilt für diese Kennzahl alles, was oben zum arithmetischen Mittel gesagt wurde. Sie ist eine Aussage über zwei Gruppen insgesamt und keine Aussage über zwei einzelne Personen. Unbereinigt heißt zusätzlich: Verglichen werden die Durchschnitte aller einbezogenen Frauen und aller einbezogenen Männer, unabhängig von Beruf, Position, Branche und Arbeitszeitumfang. Der Wert misst also nicht, ob für dieselbe Tätigkeit unterschiedlich gezahlt wird.

Regional fiel der unbereinigte Wert 2025 sehr unterschiedlich aus: 5 Prozent in Ostdeutschland und 17 Prozent in Westdeutschland (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Gerade dieser Abstand zeigt den Strukturcharakter der Kennzahl. Er hängt an unterschiedlichen Erwerbsverläufen, Arbeitszeitmustern und Branchenstrukturen in beiden Landesteilen und nicht daran, dass für dieselbe Arbeit unterschiedlich gezahlt würde.

Rechnet man messbare Struktureffekte heraus, verbleibt ein bereinigter Gender Pay Gap von 6 Prozent (gleiche Quelle). Dieser Wert ist keine Messung von Diskriminierung, sondern deren Obergrenze: Er beziffert den Anteil des Verdienstunterschieds, der auf Verdienstdiskriminierung zurückgehen könnte. In der Verdiensterhebung fehlen lohnrelevante Angaben, etwa zu Erwerbsunterbrechungen durch Elternzeit oder Pflege. Alles, was nicht erhoben wurde, bleibt im Restwert stecken und wird ihm rechnerisch zugeschlagen. Lägen diese Angaben vor, fiele der Rest voraussichtlich kleiner aus. Ausführlich behandelt die Seite Gender Pay Gap die Zahlen und ihre Grenzen.

Warum ein Durchschnitt hier trotzdem sinnvoll ist

Das arithmetische Mittel lässt sich in Summanden zerlegen. Deshalb kann man die Lücke rechnerisch in Beiträge einzelner Merkmale aufteilen, und deshalb arbeitet die amtliche Zerlegung mit Durchschnitten und nicht mit Medianen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erklärt der höhere Teilzeitanteil von Frauen rund 19 Prozent der Lücke, das sind 0,81 Euro je Stunde, und die unterschiedliche Branchen- und Berufswahl rund 18 Prozent, das sind 0,75 Euro je Stunde (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Diese beiden Anteile beziehen sich auf die Lücke von 4,24 Euro je Stunde und nicht auf den Verdienst; die Prozentangaben sind gerundet und gehen deshalb nicht auf den Cent auf. Dass Teilzeit hier überhaupt einen Beitrag leistet, obwohl je Stunde gerechnet wird, hat einen einfachen Grund: Der Stundenbezug nimmt nur den Mengeneffekt der geringeren Stundenzahl heraus. Teilzeitstellen sind im Schnitt auch je Stunde geringer bezahlt, und dieser Struktureffekt steckt weiterhin in den 16 Prozent.

Grenzen der hier verwendeten Zahlen

Die Werte auf dieser Seite stammen aus der Verdienststatistik des Statistischen Bundesamtes und beziehen sich auf abhängig Beschäftigte in Deutschland. Selbstständige sind nicht enthalten, ebenso wenig Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Gewinnen. Die Zahlen beruhen nicht auf freiwilligen Selbstauskünften. Trotzdem gelten Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man sich mit ihnen vergleicht.

Vier Punkte, die man mitdenken sollte

Erstens beziehen sich die Werte auf verschiedene Zeiträume: April 2025 als Stichmonat für die Stunden- und Monatswerte, das Jahr 2025 für den Jahresmedian. Zweitens sind es Bruttowerte, aus denen sich kein Netto ableiten lässt. Drittens gelten sie für Deutschland insgesamt und nicht für einen bestimmten Beruf, eine Branche oder eine Region. Viertens gelten der Durchschnittsstundenverdienst von 28,19 Euro und der Monatswert von 4.784 Euro nur für Vollzeitbeschäftigte über alle Wirtschaftszweige (Statistisches Bundesamt, April 2025), während die nach Geschlecht getrennten Stundenwerte von 22,81 und 27,05 Euro für alle einbezogenen Beschäftigten einschließlich Teilzeit gelten und zusätzlich die öffentliche Verwaltung, die Verteidigung, die Sozialversicherung sowie Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausklammern (Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025). Sie lassen sich nicht ineinander überführen und nicht gegeneinander verrechnen.

Wie wir mit Quellen, Stichtagen und Aktualisierungen umgehen, steht auf der Seite So arbeiten wir. Wer hinter dieser Seite steht, ist unter Über uns nachzulesen.

Steuern, Abgaben und die eigene Rechnung

Alle genannten Verdienstwerte sind Bruttowerte. Was davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Krankenkassenzusatzbeitrag, Kinderfreibeträgen und weiteren persönlichen Merkmalen ab. Diese Seite gibt dazu bewusst keine Beispielrechnung und keine Beratung.

Die Steuerklasse bestimmt dabei nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber Monat für Monat einbehält. Wie hoch die Steuer für das gesamte Jahr ausfällt, ergibt sich erst aus der Einkommensteuerveranlagung, in der zu viel oder zu wenig Einbehaltenes ausgeglichen wird. Welche Steuerklasse eingetragen ist, verschiebt also den Zahlungszeitpunkt und nicht die Jahressteuerschuld. Ob im Einzelfall eine Erklärung abzugeben ist, klären das Finanzamt, eine steuerberatende Stelle oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Für eine konkrete Berechnung eignet sich der offizielle Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen. Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Situation ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater beziehungsweise ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse. Die allgemeinen Zusammenhänge zwischen brutto und netto erklärt die Seite Brutto und netto.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdienste und Verdienstunterschiede, destatis.de. Stunden- und Monatsverdienst: Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025, Vollzeitbeschäftigte, ohne Sonderzahlungen. Mittlerer Bruttojahresverdienst: Jahr 2025, Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Sonderzahlungen, Median. Angaben zum Gender Pay Gap: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16. Dezember 2025, destatis.de, alle einbezogenen Beschäftigten einschließlich Teilzeit nach Eurostat-Abgrenzung, Wirtschaftszweige B bis S ohne Abschnitt O und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Zahlen im Rechenbeispiel sind erfunden und dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

Weiterlesen