Der Gender Pay Gap ist eine der meistzitierten und zugleich am häufigsten missverstandenen Kennzahlen zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Diese Seite zeigt, welche Werte das Statistische Bundesamt für das Jahr 2025 ausweist, für welchen Personenkreis sie gelten und welche Aussage sie tragen. Und welche nicht.
Alle vier Werte stammen aus derselben Auswertung und gelten für denselben Personenkreis: alle in die Erhebung einbezogenen abhängig Beschäftigten einschließlich Teilzeitkräften, nach der Eurostat-Abgrenzung. Diese Abgrenzung umfasst die Wirtschaftszweige B bis S ohne den Abschnitt O, also ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung, und sie lässt Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten außen vor. Selbstständige sind in der Verdienststatistik nicht enthalten, für sie ist sie nicht die Quelle. Quelle für alle Angaben dieses Blocks: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025.
Was der unbereinigte Gender Pay Gap misst
Der unbereinigte Gender Pay Gap stellt den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst aller einbezogenen abhängig beschäftigten Frauen dem entsprechenden Wert der Männer gegenüber. Für das Jahr 2025 weist das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Wert von 16 Prozent aus, nach Angaben derselben Veröffentlichung auf gerundeter Basis unverändert gegenüber dem Vorjahr (Destatis, Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025).
Der unbereinigte Wert vergleicht nicht gleiche Tätigkeiten. Er stellt die Durchschnitte aller Frauen und aller Männer gegenüber, unabhängig von Beruf, Position, Branche und Arbeitszeitumfang. Er misst also nicht, ob für dieselbe Arbeit unterschiedlich gezahlt wird. Verglichen werden zwei komplette Gruppen von Beschäftigten, nicht zwei Personen auf derselben Stelle.
Weil die Kennzahl auf dem Stundenverdienst beruht, ist der reine Mengeneffekt der Arbeitszeit rechnerisch bereits herausgenommen: dass weniger Stunden zu weniger Geld im Monat führen, spielt hier keine Rolle mehr. Herausgenommen ist damit aber nur dieser Mengeneffekt. Teilzeitstellen sind im Schnitt auch je Stunde geringer bezahlt, und dieser Struktureffekt steckt weiterhin in den 16 Prozent. Der Erklärungsanteil der Teilzeit weiter unten bezieht sich genau darauf.
Die belegten Stundenverdienste und die Differenz
Hinter den 16 Prozent stehen zwei absolute Werte. Frauen verdienten im Jahr 2025 nach Angaben von Destatis im Durchschnitt 22,81 Euro brutto je Stunde, Männer 27,05 Euro brutto je Stunde. Die Differenz beträgt 4,24 Euro je Stunde (Destatis, Gender Pay Gap 2025). Die Prozentangabe bezieht sich dabei immer auf den Verdienst der Männer: 4,24 Euro von 27,05 Euro sind gerundet 16 Prozent. Frauen verdienen also 16 Prozent weniger als Männer, umgekehrt verdienen Männer nicht 16 Prozent mehr als Frauen. Wer die Rechnung auf den Frauenverdienst bezieht, kommt zwangsläufig auf einen anderen Prozentwert. Genau diese Umkehrung ist der häufigste Rechenfehler bei dieser Kennzahl.
Zur Einordnung wird oft der allgemeine Stundenverdienst herangezogen: Vollzeitbeschäftigte kamen im Stichmonat April 2025 auf durchschnittlich 28,19 Euro brutto je Stunde (Destatis, Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025, nur Vollzeitbeschäftigte). Dieser Wert liegt über beiden Geschlechterwerten des Gender Pay Gap. Warum das kein Fehler ist, erklärt der folgende Kasten.
Warum 28,19 Euro über 27,05 Euro liegen können
Ein Gesamtdurchschnitt ist ein gewichtetes Mittel der Gruppendurchschnitte und kann nie über beiden Gruppenwerten liegen. Dass er es hier scheinbar tut, ist das sicherste Zeichen dafür, dass die Zahlen unterschiedliche Grundgesamtheiten messen.
Die 28,19 Euro gelten ausschließlich für Vollzeitbeschäftigte, und zwar über alle Wirtschaftszweige (Destatis, Verdiensterhebung, Stichmonat April 2025). Die 22,81 Euro und die 27,05 Euro gelten dagegen für alle einbezogenen Beschäftigten einschließlich Teilzeit, nach der Eurostat-Abgrenzung: Wirtschaftszweige B bis S ohne den Abschnitt O, also ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung, und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (Destatis, Gender Pay Gap 2025).
Der Unterschied liegt also nicht am Zeitraum, beide Angaben gehören zum Jahr 2025. Er liegt am Personenkreis: Vollzeit gegen alle Beschäftigten, dazu der Ausschluss der öffentlichen Verwaltung und der Kleinbetriebe. Beide Zahlen sind richtig, sie sind nur nicht miteinander verrechenbar. Aus ihrem Nebeneinander lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass Männer unter dem Gesamtdurchschnitt verdienen.
| Kennzahl | Wert 2025 | Was der Wert beschreibt |
|---|---|---|
| Bruttostundenverdienst Frauen | 22,81 € | Durchschnitt über alle einbezogenen abhängig beschäftigten Frauen, Vollzeit und Teilzeit zusammen |
| Bruttostundenverdienst Männer | 27,05 € | Durchschnitt über alle einbezogenen abhängig beschäftigten Männer, Vollzeit und Teilzeit zusammen |
| Differenz je Stunde | 4,24 € | Abstand der beiden Gruppendurchschnitte |
| Unbereinigter Gender Pay Gap | 16 % | Gruppenvergleich ohne Herausrechnen von Merkmalen, bezogen auf den Männerverdienst; auf gerundeter Basis unverändert gegenüber dem Vorjahr |
| Unbereinigter Wert Ostdeutschland | 5 % | derselbe Gruppenvergleich, regional getrennt ausgewiesen, ebenfalls bezogen auf den Männerverdienst |
| Unbereinigter Wert Westdeutschland | 17 % | derselbe Gruppenvergleich, regional getrennt ausgewiesen, ebenfalls bezogen auf den Männerverdienst |
| Bereinigter Gender Pay Gap | 6 % | Restabstand, nachdem messbare Merkmale herausgerechnet wurden; Obergrenze und kein Messwert für Diskriminierung, siehe Kasten unten |
| Erklärungsanteil Teilzeit | rund 19 % der Lücke (0,81 €) | Anteil an der Lücke von 4,24 Euro je Stunde, nicht am Verdienst; Prozentangabe gerundet |
| Erklärungsanteil Branchen- und Berufswahl | rund 18 % der Lücke (0,75 €) | Anteil an der Lücke von 4,24 Euro je Stunde, nicht am Verdienst; Prozentangabe gerundet |
| Gender Gap Arbeitsmarkt | 37 % | andere Kennzahl mit anderer Bezugsgröße und anderem Personenkreis, nicht in einer Reihe mit 16 und 6 Prozent zu lesen, siehe unten |
Die Tabelle lässt sich seitlich wischen.
Ostdeutschland und Westdeutschland liegen weit auseinander
Der bundesweite Wert verdeckt eine erhebliche regionale Spreizung. Der Abstand fiel 2025 regional sehr unterschiedlich aus: 5 Prozent in Ostdeutschland, 17 Prozent in Westdeutschland (Destatis, Gender Pay Gap 2025, gleiche Grundgesamtheit wie der bundesweite Wert). Wer den bundesweiten Wert von 16 Prozent auf eine konkrete Region überträgt, liegt damit je nach Region deutlich daneben.
Gerade dieser Abstand zeigt den Strukturcharakter der Kennzahl. Sie reagiert darauf, wie Frauen und Männer in einer Region auf Berufe, Branchen, Positionen und Arbeitszeitmodelle verteilt sind. Aus der Kennzahl selbst folgt aber nicht, woher der regionale Unterschied im Einzelnen kommt. Sie beschreibt einen Zustand, sie erklärt ihn nicht. Wer nach Ursachen fragt, braucht dafür andere Auswertungen als den Gruppenvergleich der Stundenverdienste.
Der bereinigte Wert und was bereinigt methodisch bedeutet
Der bereinigte Gender Pay Gap lag im Jahr 2025 bei 6 Prozent (Destatis, Gender Pay Gap 2025, gleiche Grundgesamtheit wie der unbereinigte Wert, ebenfalls bezogen auf den Männerverdienst). Bereinigt heißt: In einem statistischen Modell werden messbare Merkmale herausgerechnet, die den Verdienst beeinflussen, etwa Beruf, Anforderungsniveau, Qualifikation, Branche, Beschäftigungsumfang oder Betriebsgröße. Verglichen werden dann Frauen und Männer, die sich in diesen erfassten Merkmalen ähneln.
Warum auch der bereinigte Wert keine Diskriminierung misst
Ein statistisches Modell kann nur herausrechnen, was in den Daten steht. Merkmale, die nicht oder nur unvollständig erhoben werden, etwa Erwerbsunterbrechungen durch Elternzeit oder Pflege und der individuelle Verlauf einer Berufsbiografie, bleiben im Restwert stecken und werden ihm fälschlich zugerechnet. Lägen sie vor, fiele der Rest voraussichtlich kleiner aus.
Der bereinigte Gender Pay Gap ist deshalb eine Obergrenze für den Anteil des Verdienstunterschieds, der auf Verdienstdiskriminierung durch den Arbeitgeber zurückgehen könnte. Er beziffert einen statistisch nicht erklärten Rest, keinen nachgewiesenen Diskriminierungsanteil. Er ist umgekehrt auch kein Beleg dafür, dass es keine Diskriminierung gibt. Beides würde die Kennzahl überfordern.
Welche Anteile der Lücke sich zuordnen lassen
Destatis benennt für das Jahr 2025 zwei Faktoren mit konkretem Anteil an der Differenz von 4,24 Euro je Stunde. Die folgenden Prozentangaben beziehen sich auf diese Lücke, nicht auf den Verdienst, und sie sind gerundet:
- Teilzeit: Der unterschiedliche Teilzeitanteil erklärt rund 19 Prozent der Lücke, das entspricht 0,81 Euro je Stunde (Destatis, Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025).
- Branchen- und Berufswahl: Unterschiedliche Branchen und Berufe erklären rund 18 Prozent der Lücke, das entspricht 0,75 Euro je Stunde (Destatis, Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025).
Diese Anteile sind Zuordnungen, keine Bewertungen. Dass ein Teil der Differenz auf die Berufswahl entfällt, sagt nichts darüber, warum Berufe unterschiedlich bezahlt werden oder wie Erwerbsverläufe zustande kommen. Die Statistik trennt hier sauber zwischen Beschreibung und Deutung, und dieselbe Trennung ist beim Lesen der Zahl sinnvoll.
Gender Gap Arbeitsmarkt als weitergehende Kennzahl
Weil der Gender Pay Gap ausdrücklich nur den Stundenverdienst betrachtet, führt Destatis zusätzlich den Gender Gap Arbeitsmarkt. Diese Kennzahl fasst drei Unterschiede zusammen: die Erwerbsbeteiligung, das Arbeitsvolumen, also die geleistete Arbeitszeit, und den Bruttostundenverdienst. Für das Jahr 2025 weist Destatis einen Gender Gap Arbeitsmarkt von 37 Prozent aus (Destatis, Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025).
Dieser Wert ist keine Erweiterung des Stundenverdienstvergleichs, sondern eine eigene Kennzahl mit eigener Bezugsgröße. Sie vergleicht nicht Verdienste je Stunde, sondern die Kombination aus Verdienst, geleisteter Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung, und die Erwerbsbeteiligung beruht nicht auf demselben Personenkreis wie die Verdiensterhebung. Die 37 Prozent gehören deshalb nicht in eine Reihe mit den 16 und den 6 Prozent, und die größte der drei Zahlen ist nicht der eigentliche Verdienstunterschied. Der Abstand zwischen 16 Prozent und 37 Prozent ist kein Widerspruch, sondern eine Folge der unterschiedlichen Definitionen.
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Unbereinigt, 16 Prozent
Beantwortet die Frage: Wie groß ist der Abstand zwischen dem Stundenverdienst aller einbezogenen Frauen und dem aller einbezogenen Männer, Teilzeit eingeschlossen? Keine Aussage über gleiche Tätigkeit. Bezugsgröße ist der Männerverdienst.
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Bereinigt, 6 Prozent
Beantwortet die Frage: Wie groß bleibt der Abstand, wenn erfasste Merkmale wie Beruf, Anforderungsniveau, Branche und Beschäftigungsumfang herausgerechnet sind? Der Wert ist eine Obergrenze, kein Diskriminierungsmaß.
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Gender Gap Arbeitsmarkt, 37 Prozent
Beantwortet eine andere Frage auf anderer Grundlage: Wie groß ist der Abstand, wenn Erwerbsbeteiligung und Arbeitsvolumen zusätzlich zum Stundenverdienst einbezogen werden? Nicht mit den beiden anderen Werten vergleichbar.
Die häufigste Fehldeutung des unbereinigten Werts
Die 16 Prozent bedeuten nicht, dass eine Frau für dieselbe Arbeit 16 Prozent weniger bekommt als ein Mann. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht zwei Gesamtgruppen und berücksichtigt dabei ausdrücklich nicht, ob Tätigkeit, Branche, Position oder Berufserfahrung übereinstimmen. Ein Satz wie „gleiche Arbeit, 16 Prozent weniger Lohn“ ist durch diese Kennzahl nicht gedeckt. Wer den Vergleich bei ähnlichen erfassten Merkmalen sucht, muss den bereinigten Wert heranziehen, und auch der bleibt nach Angaben von Destatis wegen nicht erfasster Merkmale eingeschränkt aussagefähig: Er ist eine Obergrenze, kein Messwert.
Wie die Zahl zu den übrigen Verdienstangaben passt
Der Gender Pay Gap arbeitet mit arithmetischen Durchschnitten. Ein Durchschnitt und ein Median beantworten unterschiedliche Fragen, und bei Verdiensten fallen sie deutlich auseinander. Verdienste sind rechtsschief verteilt: Wenige sehr hohe Verdienste ziehen das arithmetische Mittel nach oben, den Median berühren sie nicht. Deshalb verdient nur rund ein Drittel der Beschäftigten mehr als das Durchschnittsgehalt (Destatis, 2025). Ein auf Durchschnitten beruhender Gender Pay Gap ist damit nicht dasselbe wie ein Vergleich von Medianen.
Ein anderes Maß, der Median des Bruttojahresverdienstes, lag 2025 einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro (Destatis, 2025, nur Vollzeitbeschäftigte). Die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere Hälfte weniger. Teilzeitbeschäftigte sind in diesem Wert nicht enthalten, wer in Teilzeit arbeitet, gehört also nicht zu der Verteilung, die dieser Wert beschreibt. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst betrug im Stichmonat April 2025 4.784 Euro (Destatis, Verdiensterhebung, ebenfalls nur Vollzeitbeschäftigte).
Diese beiden Werte lassen sich nicht ineinander umrechnen, und sie sind auch keine Gegenüberstellung von Median und Durchschnitt derselben Größe. Der eine ist ein Median für ein ganzes Jahr einschließlich Sonderzahlungen, der andere ein arithmetisches Mittel für einen Stichmonat. Wer 4.784 Euro mit zwölf multipliziert, erhält eine Größe, die zu keiner der beiden Zahlen passt. Welche Kennzahl wofür taugt, steht in der Erklärung zu Median oder Durchschnitt. Die allgemeinen Verdienstwerte finden Sie in der Übersicht zu Verdiensten in Deutschland.
Alle genannten Werte sind Bruttobeträge
Sämtliche Zahlen auf dieser Seite sind Bruttoverdienste aus abhängiger Beschäftigung. Was davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Freibeträgen, Krankenkasse und weiteren persönlichen Merkmalen ab. Die Steuerklasse ändert dabei nur, wie viel Lohnsteuer im laufenden Jahr einbehalten wird, nicht die Höhe der Steuer für das gesamte Jahr. Die ergibt sich erst aus der Einkommensteuerveranlagung. Welche Steuerklasse eingetragen ist, verschiebt also den Zahlungszeitpunkt, nicht die Jahressteuerschuld.
Diese Seite leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine Berechnung im Einzelfall eignet sich der offizielle Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen, für verbindliche Auskünfte eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Wie der Weg vom Brutto zum Netto grundsätzlich verläuft, steht unter Brutto und netto.
Was Sie aus diesen Zahlen ablesen können
- Zuerst die Kennzahl klären. Unbereinigt, bereinigt und Gender Gap Arbeitsmarkt messen drei verschiedene Dinge. Ohne diese Angabe ist ein Prozentwert nicht einzuordnen.
- Dann die Grundgesamtheit prüfen. Die Werte zum Gender Pay Gap gelten für alle einbezogenen abhängig Beschäftigten einschließlich Teilzeit nach Eurostat-Abgrenzung, also ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Werte von 28,19 Euro, 4.784 Euro und 54.066 Euro gelten dagegen nur für Vollzeitbeschäftigte. Selbstständige sind in keinem dieser Werte enthalten.
- Danach den Bezug prüfen. Die Verdienstwerte dieser Seite sind Bruttostundenverdienste, soweit nicht ausdrücklich als Monats- oder Jahresverdienst gekennzeichnet. Die Angaben zu April 2025 sind Stichmonatswerte, keine Jahreswerte. Der Gender Gap Arbeitsmarkt ist eine zusammengesetzte Kennzahl und kein Verdienstwert. Und jede Prozentangabe zum Gender Pay Gap bezieht sich auf den Männerverdienst, jede Anteilsangabe auf die Lücke von 4,24 Euro.
- Dann die Region berücksichtigen. Zwischen 5 Prozent in Ostdeutschland und 17 Prozent in Westdeutschland (Destatis, Gender Pay Gap 2025) liegt mehr Unterschied als zwischen vielen Jahresvergleichen.
- Zuletzt die Grenze anerkennen. Keiner dieser Werte beantwortet die Frage, ob im konkreten Einzelfall gleich bezahlt wird. Dafür sind Gruppenstatistiken das falsche Werkzeug.
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom Dezember 2025 zum Gender Pay Gap 2025 für den unbereinigten Wert von 16 Prozent, die Stundenverdienste von 22,81 Euro und 27,05 Euro, die Differenz von 4,24 Euro, die Regionalwerte von 5 und 17 Prozent, den bereinigten Wert von 6 Prozent, die Erklärungsanteile von rund 19 Prozent (0,81 Euro) und rund 18 Prozent (0,75 Euro) sowie den Gender Gap Arbeitsmarkt von 37 Prozent. Diese Werte gelten für alle einbezogenen abhängig Beschäftigten einschließlich Teilzeit nach Eurostat-Abgrenzung, also Wirtschaftszweige B bis S ohne Abschnitt O und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdienste und Verdienstunterschiede, Stichmonat April 2025, für den Bruttostundenverdienst von 28,19 Euro und den Bruttomonatsverdienst von 4.784 Euro, beide nur für Vollzeitbeschäftigte. Statistisches Bundesamt (Destatis), Jahr 2025, für den mittleren Bruttojahresverdienst von 54.066 Euro (Median, einschließlich Sonderzahlungen, nur Vollzeitbeschäftigte).